Dass Craftbiere kompliziert sind, ist verständlich. Da werden Hopfensorten diskutiert, Zeitpunkt und Menge der Hopfengaben summiert, Bittereinheiten verglichen … und wer weiß, was nicht noch alles. Craftbiere sind manchmal wirklich kompliziert. Wie einfach ist dagegen die Welt der fränkischen Landbiere. Das trinkt man, es schmeckt und gut ist es. So wie beim Rauchbier der Brauerei Hetzel aus „Fraadorf“, also Frauendorf im Staffelsteiner Bierland.

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Aber ihr ahnt es ja schon: So einfach ist es dann doch nicht. Nicht, weil das Hetzel Rauchbier an sich „kompliziert“ oder gar anstrengend wäre. Im Gegenteil: Das Bier ist für ein Rauchbier hammersüffig! Das helle Bernstein gefällt mir gut. Die 5,4 % sind auch in Ordnung. Der Alkohol fällt kaum auf.

Rauchbier

Das Raucharoma ist anfänglich präsent, durchaus auch dominant, aber eben nicht penetrant. Es gibt genau so viel Rauch, wie man bei einem Rauchbier erwartet – dazukommt auch noch ein schöner, schlanker Charakter, ein leicht spritziger Körper. Wow! Verdammt gut! Hat man sich in das Raucharoma „eingetrunken“, meint man darunter eine fein citrus-frische Hopfennote zu erkennen. Das passt zu den leichten Bisquitnoten vom Malz und „beißt“ sich überhaupt nicht mit dem Raucharoma. Also alles gut? Nicht ganz.

Weizenrauchmalz

Denn als Biernerd, der ich nunmal bin, schaue ich mir das Etikett an und stutze: Da steht Weizenrauchmalz auf dem Etikett. Das kann man in einem Rauchbier verbrauen, aber dann müsste es, wenn es ein nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier ist, obergärig vergoren worden sein. Wäre es untergärig vergoren, müsste Gerstenrauchmalz verwendet worden sein. Das will das Reinheitsgebot so: Die Malzart bestimmt zugleich auch die Hefeart und darüber auch die Gärtemperatur – eine Regel, die immer weniger Brauer und erst recht kaum ein Konsument nachvollziehen können. Die Reinheistgebots-Hardliner begründen das mit dem Hinweis auf das Reinheitsgebot von 1516, nach dem ja zwischen Michaeli und Georgi nur Wasser, Hopfen und Gerste zum Brauen verwendet werden durften – und setzen dabei Gerste, Gerstenmalz und untergärige Hefe gleich. Die Hefe (und damit die Vergärungsart) wird im Text von 1516 allerdings nicht erwähnt.
Aber so kompliziert wollte ich es an einem Montagmorgen gar nicht machen. Denn die Diskussion um Sinn und Unsinn solcher Regelungen ist eigentlich nur etwas für Biernerds. In erster Linie muss ein Bier – egal, ob „legal“ oder „nicht reinheitsgebotskonform“ – schmecken! Und das tut das Hetzel Rauchbier!!!