So, heute muss ich wieder kurz aufpassen. Denn, wenn es um Ostheimer Bier geht, kann man schon mal durcheinander kommen. Da gibt es nämlich ein Ostheim vor der Rhön und ein Groß-Ostheim (neben einem Klein-Ostheim) bei Aschaffenburg. Im ersteren, also Ostheim vor der Rhön, gibt es die Biere der Streck Bräu sowie die der Brauerei Peter bzw. das Ostheimer Bürgerbräu. In Groß-Ostheim ist dagegen die ungleich größere Brauerei Eder&Heylands beheimatet. Und die stellt das Alt-Ostheimer alkoholfrei her, um das es heute gehen soll. Alles klar jetzt?

Alt-Ostheimer Alkoholfrei 2

Optisch ist das Alt-Ostheimer ein Pils. Nicht nur wegen der hellen Farbe und der weißen schaumkrone. Auch die 0,33er Flasche, in der ich es gekauft hatte,  macht einen „pilsigen“ Eindruck. Gut, das Etikett und der Name wirken ein wenig „retro“.  Und es gibt auch 0,5er Flaschen. Aber trotzdem … Liebe Brauer, lasst euch doch mal was Neues einfallen! Also nicht nur in Sachen Etikett, sondern auch, wenn es um den Flascheninhalt geht.

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Apropos Inhalt … Bevor ich mich wieder „verphilosophiere“, schreibe ich lieber mal, wie das Alt-Ostheimer alkoholfrei schmeckt. Im Geruch wirkt es dezent bierig. Auf Zunge und Gaumen typisch süßlich und leider auch ein wenig leer. Malz hier, getreidige Aromen dort – Wer schon mal gebraut hat, weiß, was ich meine. Bierwürze nach dem Hopfenkochen schmeckt so ähnlich. Aber auch das hat es mit vielen anderen Alkoholfreien gemein. Das macht es nicht schlechter als andere – aber eben auch nicht besser! Wie wäre es dagegen mal mit was wirklich Neuem? Ein Alt-Ostheimer alkoholfrei Dunkel zum Beispiel? Aber das wäre dann wohl doch „zu speziell“ …

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Etwas mit bei diesem Bier noch aufgefallen – und auch das hat es mit vielen Alkoholfreien gemein:
Was soll eigentlich dieser „Reinheitsgebotsmix„? „Gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516“ steht auf dem Halsetikett. Ich will ja kein „Korinthenkacker“ sein, aber das gibt es nicht. Das Reinheitsgebot von 1516 war bestenfalls bayrisch. Und den Begriff „Reinheitsgebot“ gibt es nachweislich wohl erst ab 1918. Ein „Deutsches Reinheitsgebot“ wäre wohl frühestens das Biersteuergesetz von 1923. Aber gemeint ist wohl eher das vorläufige Biergesetz, dass die Regelungen vom Biersteuergesetz von 1993 weiterführt. In dem steht aber nichts von Kohlensäure. Auch nicht in der Durchführungsverordnung zum vorläufigen Biergesetz. Welche Art von Kohlensäure ins Bier darf, regelte bis 2008 im Großen noch die die Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV). Da heißt es in §5 (3):
(3) Abweichend von Absatz 1 dürfen bei der Herstellung von Bier, das unter der Bezeichnung „nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut“ oder gleichsinnigen Angaben in den Verkehr gebracht wird, nur verwendet werden:
1.  bei der Bierbereitung abgefangenes Kohlendioxid,
2.  Kohlendioxid und Stickstoff, wenn sie bis auf technisch unvermeidbare Mengen nicht in das Bier übergehen;
eine Erhöhung des Kohlensäuregehaltes des Bieres darf durch die Verwendung nicht eintreten.

Seit 2008 gibt es eine Europäische Zusatzstoffverordnung, die Treibmittel bei Bier in Deutschland zulässt. So oder so ist die Kohlensäure aber ein Zusatzstoff – und widerspricht nach meinem Dafürhalten dem gedanken des Reinheitsgebots. Oder täusche ich mich da?