Hach ja, das waren sie erstmal, die schönen Frühlingstage. Bei dem Mistwetter gerade will man ja eh nicht raus. Also bleibt Zeit, sich den weniger erfreulichen Dingen des Lebens zu widmen. Gut, ein Bierchen nebenher kann da nicht schaden. Vor allem, wenn es so schick aufgemacht ist, wie das Vollbier der Brauerei Blauer Löwe aus Höchstadt an der Aisch. Es kommt in einer 0,5l-Long-Neck-Flasche daher. Das sticht schonmal positiv aus dem Einheitsbrei der Euro- und NRW-Flaschen heraus. Und seitdem die Bügelverschluss-Flaschen inflationär zunehmen, bleibt nicht viel Auswahl für einen sofortigen Wiedererkennungseffekt, schließlich gibt es ja mehr als eine „Löwenbräu“.
Optisch ist es ein Helles. Da ist wenig mit Wiedererkennungseffekt: Ist hell, schäumt ein wenig und hat auch gemäßigt CO2. Da ist eines wie das andere. Und auch beim Geruch fällt es nicht weiter auf. Dass es 5,3% vol. hat ist da schon eher eine Besonderheit. Für ein einfaches Helles ist das schon fast stark.

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Geschmacklich tendiert es eher in Richtung Würzigkeit. Der Hopfen begleitet einen schon vom Antrunk an und bleibt auch nach dem letzten Schluck ein wenig stehen. Insgesamt aber gut trinkbar, vor allem, wenn man ein Freund des Hopfens ist.
Beim Thema Hopfen fällt das Vollbier aus der Brauerei Blauer Löwe dann doch auf: Aromahopfen“ weist das Etikett als Zutat aus – und das ist mehr als nur eine Werbefloskel. Denn als Aromahopfen bezeichnet man Hopfensorten mit einem niedrigen α-Säuren-Gehalt, welche das Bier „bittern“. Dafür hat der Aromahopfen mehr Aromastoffe, wie der Name schon sagt. Bei den meisten Bieren kommt eine Mischung aus Bitter- und Aromahopfen zum Einsatz. Wobei der Bitterhopfen immer häufiger als Hopfenextrakt, also aus den Dolden mittels CO2 ausgelaugtes Konzentrat, zugegeben wird. Bei manchen Bieren greifen die Brauer auch nur noch zum Hopfenextrakt. Das entspricht zwar den Buchstaben des Reinheitsgebots, mehr aber auch nicht. Chemisch veränderter Hopfenextrakt, so genannter Isomerisierter Hopfenextrakt muss nicht mehr in der Würze gekocht werden, sondern ist gleich wasserlöslich – könnte also auch erst beim Abfüllen dem Bier beigemischt werden, um es nachträglich z. B. in ein Pils zu verwandeln. Biere, die nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, dürfen solchen Extrakt nicht enthalten. Wo aber – auch bei deutschen Brauereien dieser Hinweis fehlt, ist mehr möglich, als man sich vorstellen mag.