So, jetzt ist sie da, die Fastenzeit. 

Die ideale Zeit, um sich die Fastenregeln mal anzusehen. Die Fastenzeit sind die 40 Tage zwischen dem Aschermittwoch und der nächtlichen Vigil zur Osterfest. Seit der Synode von Benevent (1091) sind die Sonntage vom Fastengebot ausgenommen. Und dann gibt es ja noch den alten Grundsatz “Liquidum non frangit jejunum” – Flüssiges bricht das Fasten nicht!


In den Klöstern wusste man aber nicht nur zu fasten, sondern auch zu leben. So ist es nicht verwunderlich, dass es noch heute jede Menge Klosterbrauereien oder solche, die sich auf Klöster zurückführen lassen, gibt. Eine davon ist der Karmeliter-Bräu in Salz bei Neustadt in der Rhön. Die Wurzeln dieser Brauerei gehen bis ins 14 Jahrhundert zurück. Das helle Vollbier – das leider auf der Homepage der Brauerei fehlt – ist ein satt-gelbes, leicht schäumendes Vollbier mit 4,7%. Der Geruch ist süßmalzig und angenehm. Geschmacklich ist es ein ordentliches Helles, malzig-süß im Antrunk, dann folgt ein deutliches Hopfenfinish, das aber nicht lange hält und bald wieder breitem Malzgeschmack Platz macht. Ein Bier, das sich Schluck für Schluck mehr erschließt und süffiger wird. Mit seinen 4,7% ist es eher mild – also keines der berühmt-berüchtigten Fastenbiere, die flüssiges Brot sein sollten. Aber wie steht in der alten Regula des heiligen Benedikts? “Doch achte er [= der Abt] darauf, dass sich nicht Übersättigung oder Trunkenheit einschleichen. (Kapitel 40)” Also zwischendurch mal ein leicheres Klosterbier genießen, damit der Abt – oder wer auch immer gerade der oberste Chef ist – keinen Grund zur Klage hat.