Heute ist ja ein besonderer Tag: der 23. April ist der Georgitag, weshalb erstmal ein Glückwunsch zum Namenstag an jeden Georg, Görch, Schorsch, Jörg oder Jürgen geht. Dann ist auch noch der Tag des bayerischen Bieres – und das hat mit eben jenem Georgstag zu tun. Denn in alter Zeit durfte man nur zwischen St. Michael (29. September) und St. Georg (23. April) brauen. In den restlichen Monaten war es oft verboten, Bier zu produzieren. Die Brandgefahr war im Sommer zu hoch und die Herstellung von untergärigem Bier braucht Temperaturen von unter zehn Grad. Und die leißen sich ohne maschinelle Kühlung schlecht erreichen. So verwundert es nicht, dass das bayerische Reinheitsgebot von 1516 am Georgitag – einem wichtigen Tag im Brauerkalender – erlassen wurde.
Apropos Reinheitsgebot: Es beschützt uns heute vor Mais, Reis und industriezucker im Bier. Das ist aber nicht sein Hauptzweck. Es sollte im 16. Jahrhundert den Weizen als Brotgetreide schützden und das Hopfenbier gegen das Grutbier durchsetzen. Grutbier wurde mit allem gebraut, was irgendwelche Bitterstoffe enthielt: Wacholder, Gagel (benutzt man als Mottenpulver), Schlehe, Eichenrinde, Wermut, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Rainfarn, Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzel – und vor allem auch Bilsenkraut bildeten die Mischung, die den unverwechselbaren Geschmack ausmachen sollte.
Dass das wenig gesund sein konnte, kann man sich denken. Und so folgten im Mittelalter die ersten Reinheitsgebote. 1293 gibt es schon eine Bierverordnung in Nürnberg, die zur Herstellung nur Gerste festlegt. Von der Hopfenzugabe wird nichts berichtet. Wahrscheinlich wurde dieses Bier auch mit Hopfen gebraut. Schließlich sind Hopfenanbaugebiete nicht weit. 1447 gibt es das erste Reinheitsgebot der Stadt München. Weitere Städte folgen im 15. Jahrhundert (darunter auch Bamberg 1489). Das Reinheitsgebot von 1516 legt für die Bierherstellung Malz, Hopfen und Wasser fest. Hefe war damals als Inhaltsstoff unbekannt. Berühmt wurde es nur, weil es das erste Reinheitsgebot für ein ganzes Fürstentum war. Die äteste Lebensmittelordnung für Bier ist es keineswegs.

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So, jetzt aber zum Bier. Für den Georgitag habe ich den GeorgiSud der Ritter St.Georgen-Brauerei im mittelfränkischen Nennslingen ausgesucht. Mehr „Georg“ geht schon fast gar nicht mehr. Beim GeorgiSud handelt es sich um ein stark malzaromatisches Schwarzbier mit 5,0%. So schreibt es wenigstens die Homepage. Gebraut wird es nach einem alten Familienrezept, wie das Rückenetikett erzählt, und ausgeschenkt wieder seit dem Georgitag 1997.
Das Etikett der Euro-Flasche zeigt den forschen Ritter, wie er gerade dem Drachen zusetzt. Das macht die Flasche zum Hingucker. Das Bier ist optisch auch nicht von schlechten Eltern. Dunkel und im Gegenlicht mit einem tiefen Rotstich liegt es im Glas. Der Geruch ist tatsächlich malzig, aber die erwarteten Röstaromen versucht man nahezu vergebens zu erschnuppern. „Fortes fortuna adiuvat – das Glück ist den Tapferen“ ist der Wahlspruch der Brauerei. Also tapfer den Krug in die Hand und das Bier in den Mund genommen. Da entfaltet das Bier sofort einen erkennbaren Dunkelbier-Geschmack. Aber auch hier fehlen die herben Röstaromen. Farb- und Röstmalze wurden hier dezent und mit Bedacht eingesetzt. So entsteht ein weiches, mildes Dunkles. Es ist nicht schwer süß wie manche dunklen Böcke. Es schmeckt angenehm malzig, bierig und – wie ich finde wegen dieser Milde im Geschmack – auch süffig. Eingefleischte Dunkelbier-Fans könnten es als zu mild und zu wenig kernig, schwer und röstig finden. Ich mag’s jedenfalls.