Allerheiligen gehört ja zu den sogenannten „Stillen Tagen“, an denen Tanz- und andere Veranstaltungen, die dem Sinn dieses Feiertags widersprechen, in den mehrheitlich katholischen Bundesländern verboten sind. Und an solchen Tagen behandle ich als Bier des Tages gerne mal ein Alkoholfreies. Die sind – so liest man immer wieder – ein großer Trend auf dem Biermarkt. Normales Bier hat und macht ja scheinbar all das, was am Bier in einer immer mehr auf Fitness und Gesundheit bis ins hohe Alter fixierten Gesellschaft, verpönt ist. Und auch, wenn von Brauereibünden immer wieder auf die gesunde Wirkung von Bier hingewiesen wird, wird regelmäßiger Bierkonsum eher mit Bierbauch, Alkoholsucht und einem geringen Bildungsniveau verbunden.
Wie gut, dass alkoholfreie Biere die „eierlegende Wollmilchsau“ versprechen: „Genuss ohne Promille“ und nicht weniger als „Volles Aroma, spritzig, sportlich und sehr bekömmlich„. So kann man es auf dem Etikett des Hofmühl Alkoholfrei Classic aus Eichstätt lesen. Allerdings haben alkoholfreie Biere per se den einen oder anderen Nachteil:
- Häufig wird mit einer geringeren Stammwürze gearbeitet. Weniger Malz bedeutet auch weniger vergärbare Zucker, leider aber auch weniger Körper und Vollmundigkeit.
- Hier und da „überspringt“ man auch die Maltoserast beim Maischen, bei der die für die Hefe vergärbaren Zucker entstehen. Auf der anderen Seite entstehen dann mehr unvergärbare Zucker, die das Bier süßer machen.
- Oder man stoppt die Gärung relativ schnell wieder. So entsteht zwar ein wenig Kohlensäure und Alkohol, aber so lange der Alkoholgehalt unter 0,5 % liegt, gilt das Bier als Alkoholfrei. Eine deutlichere Süße ist bei der gestoppten Gärung ebenfalls spürbar.
- Schließlich ist Alkohol – wie Fett zum Beispiel auch – ein Geschmacksträger. Egal, ob man jetzt das Bier so braut, dass von vorneherein unter 0,5 % Alkohol entsteht, oder ob man den Alkohol über technisch aufwändige Verfahren wieder aus dem Bier herauslöst, dem Endergebnis fehlt geschmacklich etwas. Da beißt die Maus keinen Faden ab!
Dem Hofmühl Alkoholfrei Classic fehlt auch etwas, nämlich Kohlensäure. Die muss dem Bier in Form von Gärungskohlensäure wieder zugefügt werden. Trotzdem darf sich das Bier „Gebraut nach dem Bayerischen Reinheitsgebot“ nennen. Darüber ließe sich jetzt trefflich streiten. Schließlich steht Kohlensäure nicht im herzoglichen Dekret von 1516. Da aber die Kohlensäure ja bei der Bierproduktion entsteht ist sie – per Definition – ein Teil von Bier. Und Bier kann innerhalb der Brauerei ja „verschnitten“ werden. Allerdings handelt es sich dabei eben NICHT UNBEDINGT um Kohlensäure, die beim Brauvorgang dieses Biers entstanden ist, sondern vielleicht bei einem ganz anderen Bier. Die wird aufgefangen, gelagert und dann das Alkoholfreie damit entsprechend spritzig gemacht. So erlaubt, mit anderweitig hergestellter Kohlensäure verboten.
Logik? Fehlanzeige!
Fehlanzeige übrigens auch in Sachen Geschmack. Das Zeug schmeckt mir gar nicht. Sorry. Vielleicht lag es am Plastikbecher, aus dem ich es geschlürft habe. Wenn’s eh kein Bier ist, hat es auch keinen Krug verdient. Aber ich glaube es fast nicht. Das beste war echt noch die Optik. Der Schaum ist brachial stabil. Danke, liebe Gärungskohlensäure. Sonst ist es dünn, hat wenig Körper, wenig Volumen und es wirkt übertrieben bitter. Da wünscht man sich fast mehr Süße. Da kann man es mir nicht recht machen, ich weiß. Die meisten sind mir zu süß, das hier zu bitter. Gut, es kann mit einem limonigen Hopfenaroma punkten. Zudem ist es getreidig. Aber Freunde werden das Hofmühl Alkoholfrei Classic und ich nicht mehr.
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